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Mit der Übertragung von Hoheitsrechten, die innerstaatlich den Ländern zustehen, auf die Europäische Union, stellen sich für die Bundesstaaten Bundesrepublik Deutschland und Österreich spezifische Probleme. Angesichts der in beiden Staaten noch verbliebenen wenigen Gesetzgebungskompetenzen der Länder erhebt sich die Frage, ob der Übertragungsprozeß die Länderkompetenzen nicht in einer Weise aushöhlt, daß deren Staatlichkeit beeinträchtigt wird. In diesem Zusammenhang werden sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch in Österreich Kompensationsmodelle diskutiert, die zu einem Ausgleich für den Kompetenzverlust der Länder führen sollen. Die Arbeit versucht, den Begriff der Kompetenzkompensation verfassungsrechtlich zu erfassen, und stellt die Mitwirkungsrechte der Länder rechtsvergleichend gegenüber.