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Jeder Arbeitnehmer muss sich bei einem Betriebs(teil)übergang entscheiden, ob er dem Übergang widersprechen soll oder nicht, ob er gar selbst kündigt, einen Aufhebungsvertrag oder einen Änderungsvertrag abschließt. Die Entscheidung des Arbeitnehmers will wohlüberlegt sein, da die Konsequenzen ganz erheblich sein können. Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist die Frage, ob die vorhandenen gesetzlichen Informationsvorschriften (z.B. § 613a Abs. 5, NachwG, BetrVG) geeignet sind, dem Arbeitnehmer die Informationen zu verschaffen, die er für eine Risikoeinschätzung und eigenverantwortliche Entscheidung benötigt oder ob daneben gesetzlich nicht geregelte nebenvertragliche Informationspflichten bestehen.