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Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.5.2009 hat zur umfangreichsten Bilanzrechtsreform seit dem Bilanzrichtlinienge-setz von 1985 geführt. Der Gesetzgeber hat sich dabei zum Ziel gesetzt, die Informationsfunktion des handelsrechtlichen Jahres- und Konzernab-schlusses im Wege der Modernisierung der Rechnungslegungsvor-schriften des HGB zu stärken, gleichzeitig aber an der Ausschüttungsbe-messungsfunktion, dem Maßgeblichkeitsprinzip sowie dem bisherigen ausschüttungsstatisch orientierten System der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) als den Grundpfeilern des HGB-Bilanzrechts festzuhalten. Zusätzlich intendierte das Gesetz eine Annäherung an die informationsorientierten internationalen Rech-nungslegungsvorschriften IFRS. Dies hat die Diskussion über den Sinn und Zweck der handelsrechtlichen GoB wieder neu belebt. Das BilMoG hat neben weitreichenden Änderungen des Handelsbilanzrechts auch zu Modifikationen des Steuerbilanzrechts geführt, durch welche die Frage nach Reichweite und Zukunft des Maßgeblichkeitsprinzips und damit nach dem Verhältnis von Handelsbilanz und Steuerbilanz neu gestellt wird.