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Das Vergaberecht hat sich als eines der wirtschaftlich wichtigsten Rechtsgebiete etabliert. Die dynamische Rechtsentwicklung stellt Auftraggeber und Auftragnehmer vor herausfordernde Aufgaben. Es gilt aus der Fülle der Rechtsquellen (EU-Vergaberecht, Bundesvergabegesetz und neun Landesvergabekontrollgesetze,(Verordnungen) die im Einzelfall anzuwendenden Vergabenormen zu eruieren und sie in der Folge richtig - vor allem auch im Sinn einer ökonomisch zweckmäßigen Beschaffung - einzusetzen. Eine ständig wachsende Menge an Rechtsprechung der Vergabekontrollinstanzen (EuGH, VfGH, VwGH, OGH, BVwG, LVwG) und häufige Novellierungen der Vergabegesetze und -richtlinien machen das Vergaberecht zu einer juristischen Spezialdisziplin.§§Seit April 2015 liegt der Entwurf zur Bundesvergaberechtsnovelle 2015 vor, durch welche u.a. mehr Transparenz in Bezug auf Subunternehmer geschaffen, strengere Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping festgelegt, sowie das Bestbieterprinzip gestärkt werden sollen. Mit der vorliegenden völlig neu bearbeiteten und wesentlich erweiterten 4. Auflage des Handbuchs Vergaberecht wird den zahlreichen neuen Entwicklungen auf diesem Rechtsgebiet Rechnung getragen und ein bewährtes Standardwerk auf den aktuellen Stand gebracht. Die aktuellen Gesetzesvorhaben durch die geplante Novelle werden in einem eigenen Kapitel berücksichtigt!§§Die in den Vorauflagen bewährte Gliederung nach dem chronologischen Ablauf eines Vergabeverfahrens wurde beibehalten. Häufig gestellte Fragen bei allen Ausschreibungen (zB Schwellenwertberechnung, Wahl der Verfahrensart, Subunternehmerleistungen, Alternativ- und Variantenangebote) werden umfassend erörtert . Die Besonderheiten der Sektorenvergabe werden durch ein Sonderzeichen am Textrand hervorgehoben. Zu den einzelnen Verfahrensabschnitten sind sämtliche relevanten Entscheidungen des EuGH, der österreichischen Vergabekontrollbehörden und auch eine Vielzahl deutscher Entscheidungen der letzten Jahre eingearbeitet.§§Neu hinzugekommen ist ein Kapitel zum BVerGVS , je eines zum Vergaberecht im Kartellrecht , im Beihilfenrecht und im Lauterkeitsrecht (UWG) , sowie das erwähnte Kapitel zur BVerG-Novelle 2015 . Besonderer Wert wurde im gesamten Werk auf eine auch für Nichtjuristen verständliche Sprache gelegt.§