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Vor dem Hintergrund, daß das Rating, d.h. die standardisierte Beurteilung von Unternehmen und deren Emissionen, zunehmend auch in Deutschland von Bedeutung ist, wird diskutiert, ob die Macht der Ratingagenturen eine rechtliche Regulierung erzwingt. Der Autor zeigt, daß das bestehende Haftungssystem nur begrenzt in der Lage ist, die Ratingagenturen in ihrer Machtausübung zu disziplinieren. Diese Feststellung legitimiert aber nicht, hieraus die rechtspolitische Forderung nach einer die Haftung extensivierenden rechtlichen Intervention abzuleiten. Vielmehr wird im Rahmen einer kapitalmarktökonomischen Analyse dargelegt, daß sich eine haftungsverschärfende Regulierung des Ratingwesens für den Kapitalmarkt und seine Akteure weder als notwendig noch als wünschenswert erweist.