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Der Autor widmet sich der Frage, ob Geschäftsführer einer GmbH in den Genuß einer Haftungserleichterung nach dem Vorbild der Rechtssätze zur Arbeitnehmerhaftung im Lichte der neueren Rechtsprechung des Großen und des 8. Senats des BAG kommen können. Schwerpunkt ist eine funktional-teleologische Betrachtung der Grundlagen dieses Rechtsinstituts. Der Verfasser untersucht und rekonstruiert hierbei vorrangig die Kriterien der Theorie der Risikohaftung bei Tätigkeit im Fremdinteresse und zeigt, daß die Voraussetzungen der Gefahrbeherrschung durch den Belasteten und des Tätigwerdens des Entlasteten im fremden Interesse auch bei GmbH-Geschäftsführern nachweisbar seien können. Besonderes Augenmerk gilt daneben der ökonomischen Analyse des Haftungsrechts und der Herleitung des innerbetrieblichen Schadensausgleichs aus Grundrechten. Der Autor favorisiert eine differenzierende Anwendung der Haftungsprivilegierung in Abhängigkeit von der innergesellschaftlichen Stellung des Geschäftsführers und davon, ob eine spezifisch gläubigerschützende Pflicht verletzt ist.