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Ökonomische Modelle zur Untersuchung des Rechts beruhten lange weitestgehend unreflektiert auf der homo oeconomicus -Annahme. Verhaltenswissenschaftliche Untersuchungen zeigen jedoch, dass Menschen ihre Entscheidungen systematisch anders treffen als der homo oeconomicus . Sie sind insbesondere lediglich begrenzt rational und haben komplexe Präferenzen. Da rechtliche Regelungen in einem konkreten sozialen Kontext wirken, dürfen diese Erkenntnisse nicht unberücksichtigt bleiben. Stefan Korch stellt wesentliche systematische Abweichungen von der Rationalverhaltensannahme vor und erörtert, welche Auswirkungen die Auflösung der Annahme auf die ökonomische Theorie des Rechts hat (Behavioral Law and Economics). Als Untersuchungsgegenstand dient dabei das Haftungsrecht, weil sich menschliche Verhaltensweisen wie unrealistischer Optimismus und Selbstüberschätzung sowie komplexe Präferenzen darauf besonders auswirken.