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Mit der ständigen Erweiterung der Kompetenzbereiche der EG bzw. der EU in neuerer Zeit, insbesondere durch die Verträge von Maastricht und Amsterdam, geht auch immer ein Teil nationalen Grundrechtsschutzes verloren. Damit stellt sich zunehmend drängend die Frage nach einem Grundrechtsschutz auf europäischer Ebene. Da im Gemeinschaftsrecht ein geschriebener und verbindlicher Grundrechtskatalog bisher nicht existiert, untersucht die Arbeit wie ein solcher Grundrechtsschutz durch die Rechtsprechung des EuGH gewährleistet wird und ob durch einen Beitritt der EU/EG zur europäischen Menschenrechtskonvention ein Mehr an Grundrechtsschutz gewonnen werden kann. Im Vordergrund steht dabei die rechtliche Möglichkeit des Beitritts der EG zur EMRK. In diesem Rahmen werden Inhalt und Auswirkungen des dazu ergangenen Gutachtens des EuGH beleuchtet und kritisch gewürdigt.