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Die Europäische Union stellt längst nicht mehr eine Institution dar, die allein auf die Entwicklung eines wirtschaftlichen Freiheitsbereichs ausgerichtet ist. Binnenmarkt und freier Warenverkehr, einst Kernelemente des europäischen Strebens, rücken mehr und mehr in den Hintergrund. Die Union wird zunehmend regulierend aktiv. Aus dieser neuen Identität der Union erwächst ein noch nicht abschließend definierter Problemkreis. Die ursprünglichen Freiheitsrechte der Wirtschaftsteilnehmer sind zahlreichen Beschränkungen ausgesetzt. Allerdings setzt das Primäre Unionsrecht diesem regulierenden Handeln der Union Grenzen. Diese Grenzen aufzuzeigen und darzustellen, ist Gegenstand dieser Untersuchung.