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Die Arbeit ist ein Beitrag zu der gerade auch wegen des Referentenentwurfs des Bundesjustizministeriums vom Mai 2006 weiterhin aktuellen Diskussion um die Absprachen. Die Autorin beleuchtet darin die zentrale, aber auch ambivalente Rolle des Geständnisses, das bei einer Absprache als Tauschobjekt, Strafmilderungsgrund und Beweismittel fungiert, und kommt zu dem Ergebnis, dass der für ein Geständnis gewährte Strafrabatt mit Spielraumtheorie nicht zu vereinbaren ist, sich jedoch gerade die Unschärfen der Spielraumtheorie als Nötigungsinstrument einsetzen lassen und so den Beweiswert des Geständnisses zerstören. Sie stellt ferner Vorüberlegungen zu den notwendigen Änderungen im materiellen Strafzumessungsrecht und in der Verfahrensstruktur an, unter denen ein Modell einer vereinfachten Verfahrenserledigung etabliert werden kann, das rechtsstaatlichen Anforderungen genügt.