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Deutschland und Frankreich haben gänzlich unterschiedliche Rechtsinstitute für nichteheliche Lebensgemeinschaften geschaffen. In Deutschland wurde das familienrechtliche Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft allein für gleichgeschlechtliche Paare eingeführt. In Frankreich haben sowohl hetero- als auch homosexuelle Paare die Möglichkeit, durch den Abschluss eines zivilrechtlichen Solidaritätspaktes (Pacte civil de Solidarité) ihr gemeinsames Leben zu regeln. Diese rechtsvergleichende Arbeit gibt einen Überblick über Entstehungsgeschichte und Inhalte der eingetragenen Lebenspartnerschaft und des Pacte civil de Solidarité. Als Schwerpunkt wird das Unterhaltsrecht bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft und beim Pacte civil de Solidarité behandelt und miteinander verglichen. Insbesondere etwaige nachpartnerschaftliche Unterhaltspflichten sind für die beteiligten Menschen von großer ökonomischer Wichtigkeit.