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Gerade bei Arbeitsteilung kann es zu Problemen bei der Zurechnung von Gehilfenhandlungen kommen, insbesondere bei der Führung fremder Geschäfte. Diese Arbeit befaßt sich mit der Frage von Ansprüchen bei Geschäftsführung ohne Auftrag und Geschäftsanmaßung, wenn auf beiden Seiten jeweils weitere Personen handeln. Je nach Stellung der handelnden Person ergeben sich unterschiedliche Zurechnungsmöglichkeiten und Ansprüche. Soweit in Rechtsprechung und Literatur ohne weitere Begründung Ansprüche gegen den letztendlich Begünstigten angenommen werden, sind diese zu überprüfen und Begründungen hierfür zu finden. Die Arbeit berücksichtigt dabei auch die Entstehungsgeschichte von Geschäftsführung ohne Auftrag und Geschäftsanmaßung seit dem Römischen Recht.