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Zahlreiche der mit der Sanierung von Altlasten zusammenhängenden Rechtsfragen sind noch immer nicht abschließend geklärt. In besonderem Maße gilt dies für die Grenzen der polizeirechtlichen Zustandsverantwortlichkeit des Grundeigentümers. Seine im Grundsatz unbeschränkte Verantwortlichkeit wird häufig als ungerecht empfunden. Ausgehend von den polizeirechtlichen Grundlagen der Zustandsverantwortlichkeit weist der Autor nach, daß die «Haftung» des Eigentümers auf das eigene Grundstück beschränkt ist. Gefahren, die sich am Nachbargrundstück oder am Grundwasser fortsetzen, liegen - was bislang übersehen wird - außerhalb seines Verantwortungsbereichs. Eingehend widmet sich der Autor dem Problem der «Opferlage» des Grundeigentümers. Er bildet Fallgruppen und unterscheidet zwischen «absoluten Opferlagen», die eine Inanspruchnahme des Grundeigentümers generell ausschließen, und «relativen Opferlagen», die lediglich eine subsidiäre Heranziehung erlauben.