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Gegenstand der Arbeit sind die sogenannten Fensterprogramme nach dem Rundfunkstaatsvertrag. Die «Fenster» sind - je nach Art in unterschiedlichem Maße - eigenständige Fernsehprogramme im Rahmen des Programms eines anderen Veranstalters, welche der Meinungsvielfalt dienen sollen. Im verfassungs-, europa- und allgemein-medienrechtlichen Kontext werden die Ursprünge der Fensterprogrammregelung und deren Funktion zur Förderung von Meinungsvielfalt aufgezeigt und problematisiert. Detailliert werden die unterschiedlichen Arten von regionalen und bundesweiten Fensterprogrammen und insbesondere deren verfahrensmäßige Ausgestaltung in der Praxis untersucht. Schließlich werden die zuvor aufgeworfenen Verfassungsfragen beantwortet.