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Die Autorin beschäftigt sich mit dem zukünftig verstärkt zu erwartenden Einsatz von Künstlicher Intelligenz in öffentlichen Verwaltungen. Am Beispiel von Expertensystemen wird untersucht, welche Einsatzpotentiale derartige Computersysteme bieten, welche Chancen für die Qualität des Verwaltungshandelns hiermit verbunden sind und welche Risiken dem gegenüberstehen.§Der juristische Teil beginnt mit der Bestimmung der Rechtsnatur behördlich genutzter Expertensysteme, an die sich die Untersuchung der rechtlichen Voraussetzungen des Einsatzes anschließt. Sabine Tönsmeyer-Uzuner gelangt zu dem Ergebnis, daß die Grundrechtsrelevanz derartiger Systeme eine gesetzliche Grundlage erfordert, die jedoch nicht notwendig materiell-rechtliche Determinierungen enthalten muß, sondern bei der unter Ungewißheit die gesetzgeberische Gestaltung des Entscheidungsverfahrens ausreicht. Abschließend wird das Modell einer verfassungsgemäßen Ausgestaltung des behördlichen Expertensystemeinsatzes entwickelt.