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In dieser Arbeit wird zunächst die Verwertung eines Geschäftsanteils, der nicht an eine Übertragungsbeschränkung gebunden ist, behandelt und wird versucht die Un- bzw. Zulässigkeit alternativer Verwertungsmethoden für das Exekutionsverfahren aufzuzeigen. Im Anschluss daran, wird die Verwertung eines solchen Geschäftsanteils im Insolvenzverfahren erörtert. Durch die sinngemäße Anwendung der Bestimmungen der Exekutionsordnung in der Insolvenz wird untersucht, welche Rückschlüsse aus dem exekutiven Verwertungsverfahren von GmbH-Geschäftsanteilen für das Insolvenzverfahren zu ziehen sind. Nicht nur im Exekutions- sondern auch im Insolvenzverfahren verlangt das Spannungsverhältnis zwischen betreibendem Gläubiger und Mitgesellschaftern der GmbH eine sachgerechte Lösung dieser Interessenskollision. Die Verwertung von GmbH Geschäftsanteilen wird häufig aufgrund von vertraglich vereinbarten Übertragungs-beschränkungen erheblich erschwert, wobei zu hinterfragen ist ob die in der Satzung vereinbarten Übertragungsbeschränkungen zulässig sind.