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In der EU wurde die Pflicht zur gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in den letzten Jahren erheblich ausgedehnt. Säumnisentscheidungen aus anderen Mitgliedstaaten müssen vielfach selbst dann anerkannt werden, wenn sich das Ausgangsgericht offensichtlich zu Unrecht für zuständig erklärt hat. In den USA sind die einzelstaatlichen Gerichte dagegen in vergleichbaren Fällen verpflichtet, die Anerkennung zu verweigern. Die EU rechtfertigt den weitgehenden Verzicht auf Anerkennungsvorbehalte mit dem verbesserten grenzüberschreitenden Rechtsschutz und dem gegenseitigen Vertrauen in die Justiz. Michael Weber geht der Frage nach, ob das Vertrauen auf wirksame Rechtsbehelfe im Urteilsstaat den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt, die nach dem Grundgesetz für die demokratische Legitimation richterlicher Entscheidungen und die Übertragung von Hoheitsrechten auf andere Staaten gelten.