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Im Jahre 1994 haben zwei Gruppen von Sachverständigen allgemeine Grundsätze des Vertragsrechts vorgelegt, die für sich nicht die Verbindlichkeit von Rechtsnormen beanspruchen, sondern als rechtsvergleichend-gestaltende Bestandsaufnahmen des Vertragsrechts gedacht sind, ähnlich den Restatements des American Law Institute. Die künftige Bedeutung dieser Prinzipien - der UNIDROIT-Grundsätze für internationale Handelsverträge und der allgemeinen Grundregeln der Europäischen Vertragsrechtskommission (Lando-Kommission) - hängt entscheidend von der Akzeptanz durch die nationalen Zivilrechtsordnungen ab. Sie ist hinsichtlich des deutschen Rechts auf einem Symposium im Hamburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht im Januar 1999 ausgelotet worden. Dabei haben die Vertreter der deutschen Zivilrechtswissenschaft die UNIDROIT-Prinzipien und die Europäischen Prinzipien auf ihr Verhältnis zum deutschen Recht untersucht und sind darüber in einen Dialog mit der Rechtsvergleichung eingetreten.