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Der Deutsche Bund war als stabilisierendes System des§nachnapoleonischen Europas konzipiert worden. Um dies§im militärischen Bereich umzusetzen, wurde eine§Kriegsverfassung etabliert, die einerseits die Basis§für bundeseinheitliches militärisches Vorgehen im§Falle eines Angriffs auf das Bundesgebiet bieten und§andererseits den Souveränitätsgedanken der§Gliedstaaten berücksichtigen sollte. Insofern war die§Organisation des Bundesmilitärs ein äußerst komplexes§Konstrukt, dessen Wirksamkeit vom aufeinander§abgestimmten Handeln der Gliedstaaten, insbesondere§Österreich und Preußen, abhing. Da den zentralen§Gremien adäquate Instrumente der Exekutive fehlten,§konnte der ständige Wechsel der Parteiungen unter den§Gliedstaaten nur unzureichend vermieden werden, was§wiederum Aufstellung und Funktion des Bundesmilitärs§negativ beeinflussten. In der vorliegenden Abhandlung§werden die Auswirkungen der Krisen von 1830,§1840/1841 und 1848 auf die Militärorganisation des§Deutschen Bundes untersucht. Speziell geht es um die§Ausnutzung der genannten Krisensituationen durch die§zentralen Bundesgremien zur Überwindung des§Partikularismus im militärischen Sicherungssystem des§Deutschen Bundes.