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Der Vertrag über eine Verfassung für Europa sollte die Europäische Union dem Bürger näher bringen. Hierzu gehören Antworten auf die Frage, wer in Europa für was zuständig ist. Der Verfassungsvertrag soll diese Rechtsfrage transparenter und klarer lösen, als das geltende Recht dies bislang vermag. Er nimmt im Teil I eine grundlegend neue, auf den ersten Blick leicht verständliche und gut vermittelbare Kategorisierung der Kompetenzen der Union in Abgrenzung zu den Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten vor. Inwieweit der erste Eindruck hält, was er verspricht, ob es Konvent und Regierungskonferenz also gelungen ist, eine klarere Zuständigkeitsverteilung vorzunehmen, dies ist Gegenstand der vorliegenden Arbeit. Unter Aufarbeitung der bisherigen Rechtslage und unter Rückgriff auf die Arbeit des Verfassungskonvents werden die neu gefassten Bestimmungen des Verfassungsvertrages analysiert, systematisiert und interpretiert. Trotz der Ungewissheit über das Schicksal des Verfassungsvertrages stellt dieses Dokument eine wichtige Wegmarke in der Entwicklung des Europarechts dar. Die Fragen, die es beantworten will, bleiben gestellt und harren einer Lösung.