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Sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch in Großbritannien und Frankreich sehen die Fusionskontrollvorschriften die Möglichkeit vor, wettbewerbsbeschränkende Zusammenschlüsse aufgrund nichtwettbewerblicher Vorteile zu erlauben. Ein Vergleich der Fusionskontrollpraxis in diesen Ländern ergibt, daß die Berücksichtigung dieser Vorteile nach unterschiedlichen Grundsätzen erfolgt: In Frankreich werden geringere Anforderungen an nichtwettbewerbliche Vorteile gestellt als in Großbritannien. In der Bundesrepublik Deutschland gelten für die Berücksichtigung dieser Vorteile die umfangreichsten und engsten Voraussetzungen.