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Bei Entstehung und Untergang von Religionskörperschaften ist im Gegensatz zu Körperschaften des öffentlichen Rechts im herkömmlichen verwaltungsrechtlichen Sinn noch vieles unklar. Darüber hinaus stellen sich in diesem Zusammenhang zahlreiche Rechtsprobleme, die bei letzteren nicht auftreten. Der Autor geht diesen Unklarheiten und Rechtsproblemen in einer vergleichenden Untersuchung auf den Grund und erarbeitet insbesondere eine Dogmatik des Verlusts des Körperschaftsstatus bei korporierten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die darauf bedacht ist, deren wesenhafte und rechtliche Besonderheiten zu würdigen und ihnen adäquat Rechnung zu tragen.