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Mit dem Vorlagebeschluß des Landgerichts Lübeck und dem Cannabis-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts wurde die Diskussion um das Drogenstrafrecht um eine verfassungsrechtliche Komponente erweitert. Der Verfasser setzt sich mit den drogenpolitischen Konzepten der Prohibition, der Entkriminalisierung, der Legalisierung, der Entpönalisierung und der staatlich kontrollierten Abgabe von Betäubungsmitteln auseinander. Hierbei kommt er zu dem verfassungsrechtlich begründeten Ergebnis, daß allein eine materiell-rechtliche Entkriminalisierung verbunden mit einer Differenzierung zwischen «weichen» und «harten» Drogen den Anforderungen des Grundgesetzes gerecht wird, ohne damit gegen die bestehenden internationalen Vereinbarungen zu verstoßen.