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Das Steuerrecht ist durch eine zunehmende Binnenspezialisierung gekennzeichnet. Die Arbeit untersucht ausgewählte, vom Gesetzgeber angeordnete oder von den Rechtsanwendern hergestellte Anlehnungen und Verweise im Umsatzsteuerrecht auf das Einkommensteuerrecht. Denn obwohl Ertrag- und Umsatzsteuerrecht in Wissenschaft und Praxis vielfach eigene Welten sind, finden sich im Umsatzsteuerrecht sowohl de facto als auch de iure zahlreiche Anlehnungen an das Einkommensteuerrecht. Fraglich ist, inwiefern die rechtsgebietsspezifischen Aspekte einer einheitlichen oder zumindest angeglichenen Beurteilung entgegenstehen. Da umgekehrt eine Orientierung am Umsatzsteuerrecht für die einkommensteuerliche Beurteilung kaum stattfindet, hinterfragt die Arbeit zudem die Möglichkeit dieser Anlehnungsrichtung.