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Bei der Änderung der Satzung können die Gesellschafter sich weitgehend auf ihre Satzungsautonomie berufen. Der Grundsatz der Gestaltungsfreiheit gilt allerdings nicht uneingeschränkt, so dass sich die Frage nach den materiellen Schranken der Satzungsänderung stellt. Ausgehend von allgemeinen Grundsätzen widmet sich die Untersuchung den zeitlichen Grenzen der Satzungsänderung. Die zeitliche Komponente findet insbesondere bei Fragen der Satzungsänderung der werbenden GmbH Eingang, während im übrigen das jeweils relevante Stadium - Vor-GmbH, Liquidation oder Insolvenz - in den Vordergrund tritt. Kernstück der Arbeit ist die Frage nach der rückwirkenden Änderung des Geschäftsjahres. Sie weist aufgrund der aktuellen Steuerpolitik einen besonderen Gegenwartsbezug auf.