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Mit dieser Arbeit wird ein Weg aufgezeigt, wie die Anwendung des Tatbestandsmerkmales «vernünftige kaufmännische Beurteilung» gemäß 253 Abs. 4 HGB zu einer nachprüfbareren Wertansatzentscheidung führen könnte. Grundlage bilden neuere Überlegungen zur juristischen Methodenlehre. Als Alternative zur klassischen, nur hermeneutisch-teleologischen Interpretation unbestimmter Rechtsbegriffe wird eine Begriffsfestsetzung bei deduktiver Entscheidungsbegründung (Folgenberücksichtigung nach Koch/Rüssmann) diskutiert.Die für eine deduktive Entscheidungsbegründung erforderlichen empirisch gesicherten Aussagen zur praktischen Umsetzung des Bilanzrechtes müssen notwendigerweise von der Betriebswirtschaftslehre zur Verfügung gestellt werden. Insofern leistet diese Arbeit einen Beitrag für ein gemeinsames theoretisches Bezugssystem von Rechtswissenschaft und Betriebswirtschaftslehre.