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In der Arbeit wird untersucht, inwieweit das Instrument der Verlustrückstellung über eine steuersystematische bzw. verfassungsrechtliche Fundierung verfügt. Im Mittelpunkt steht die Entwicklung eines praktikablen Prüfkriteriums, das die Untersuchung der Verfassungsmäßigkeit steuerrechtlicher Einzelvorschriften nachvollziehbar werden läßt. Der Verfasser gelangt zu dem Ergebnis, daß der Gesetzgeber mit dem in § 5 Abs. 4a EStG kodifizierten Verbot der Verlustrückstellung nicht nur einen weiteren Beitrag zur Aushöhlung steuersystematischer Grundprinzipien leistet, sondern damit auch verfassungsrechtliche Vorgaben des Steuergerechtigkeitspostulats, insbesondere der Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG sowie des rechtsstaatlichen Übermaßverbots, mißachtet. Soweit der Gesetzgeber mit § 52 Abs. 6a EStG die rückwirkende Auflösung von in der Vergangenheit gebildeten Verlustrückstellungen anordnet, steht auch diese Regelung im Widerspruch zum Verfassungsrecht.