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Auch nach der Reform des Urheberrechts im Jahre 2002 blieb es bei den rudimentären und unscharfen gesetzlichen Regelungen zum Arbeitnehmerurheberrecht. Dies darf jedoch nicht zu einem dogmatisch unsauberen Umgang mit den Vorschriften verleiten. Die Arbeit untersucht, wann der Anwendungsbereich der §§ 43 und 69b UrhG eröffnet ist und zeigt auf, dass auch den angestellten Urhebern die neuen Vergütungsansprüche grundsätzlich zustehen. Die dadurch entstehenden Konflikte zwischen dem Arbeitsrecht und dem Urheberrecht sind nicht unüberwindbar. Im Spannungsfeld zwischen den Rechtsgebieten werden Anleitungen gegeben, wie die neuen urheberrechtlichen Vorschriften durch die Einflussnahme des Arbeitsverhältnisses partiell verändert und ein angemessener Ausgleich erzielt werden kann.