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Die Arbeit untersucht die Frage, ob die Fernsehrechte an der Fußball-Bundesliga zentral durch den DFB bzw. durch die DFL oder dezentral durch die Vereine vermarktet werden sollten. Dabei werden sport-, wettbewerbs- und wohlfahrtsökonomische Argumente gegeneinander abgewogen. Insbesondere wird die Bedeutung der Erlösverteilung aus der Fernsehvermarktung analysiert. Es zeigt sich, dass die Finanzkraft der Vereine für den sportlichen Erfolg weit weniger ausschlaggebend ist, als weithin angenommen. Den negativen Wirkungen der Zentralvermarktung wie überhöhten Preisen und verknappten Angebotsmengen stehen kaum nennenswerte Vorteile gegenüber. Die Analyse zeigt daher, dass ein Ausnahmebereich Sport im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen aus ökonomischen Gründen nicht zu rechtfertigen ist.