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Die Frage nach einer kapitalmarktbezogenen Wirtschaftsprüferhaftung ist nach wie vor offen. Auf europäischer Ebene markiert die "Empfehlung" zur Abschlussprüferhaftungs-Beschränkung von 2008 nur einen Zwischenstand. Die Untersuchung zielt darauf ab, rechtsvergleichend, rechtsökonomisch und rechtssystematisch Vorgaben für die weitere Entwicklung zu ermitteln, die sich an den Zielen des Kapitalmarktrechts orientieren und zugleich dem in Anspruch genommenen Institut der Schadensersatzhaftung gerecht werden. Sie relativiert das Funktionenschutzziel, da auch dem Individualschutz durch privatrechtliche Haftungstatbestände ein Eigenwert zukommt. Dafür maßgebende Grundsätze der Risikozuweisung werden aus den kapitalmarktrechtlichen Rechtsverhältnissen abgeleitet. Im Ergebnis hat eine kapitalmarktbezogene Wirtschaftsprüferhaftung insbesondere Kausalität und Schadensersatzumfang kapitalmarktgerecht zu definieren, während es gegenüber Anlegern bei der Vorsatzschwelle bleiben sollte.