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Anders als im naturwissenschaftlichen Sinn ist die Vaterschaft als Rechtsbegriff keine feststehende, unabänderbare Größe. Sie orientiert sich nicht allein an der «biologischen Wahrheit». Unter welchen Voraussetzungen der Ehemann der Mutter einem Kind als Vater zugeordnet wird und wann das Kind diesen Status wieder verliert, bestimmen jede Zeit und jede Rechtsordnung anders. Die vorliegende Studie stellt die deutsche und die französische Rechtslage in ihren jeweiligen historischen Bezügen dar. Erörtert werden namentlich eine Einschränkung der Vaterschaftsvermutung, die Vaterschaftsanfechtung bei künstlicher Insemination, ein Anfechtungsrecht der Mutter und des genetischen Vaters sowie das «Recht auf Kenntnis der eigenen biologischen Abstammung».