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Am 1. Februar 2003 trat der Vertrag von Nizza in Kraft, mit dem das Suspendierungsverfahren nach Art. 7 EUV zu einem umfassenden Überwachungsmechanismus, einer Unionsaufsicht, ausgebildet wurde. Nicht erst bei einer schwerwiegenden und anhaltenden Verletzung, sondern schon im Fall der eindeutigen Gefahr einer Verletzung der Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Menschenrechte sowie der Rechtsstaatlichkeit ist nun eine Reaktion von Seiten der EU möglich. Wie funktioniert dieser Mechanismus? Und welchen Umfang hat er? Aus der Beantwortung dieser Fragen kann auf die Bedeutung der Unionsaufsicht geschlossen werden.