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Seit dem 1.1.1995 sind die Rechtsbeziehungen zwischen der Bank und dem Anleger im Effektenhandel durch das Zweite Finanzmarktförderungsgesetz weitgehend neugeregelt. Das gesamte Bild des deutschen Effektenhandels muß allerdings in erster Linie als Ergebnis der Jahrzehnte dauernden Entwicklung betrachtet werden. Dementsprechend geht der Verfasser bei seiner Darstellung von der detaillierten Schilderung der - von ihm in Hinblick auf die Bedürfnisse des effizienten Anlegerschutzes als nicht ausreichend beurteilenden - bisherigen Regelungen aus. Dies betrifft vor allem die Rechtsfigur des Selbsteintrittsrechts. Nach einer kritischen Analyse werden die Schwächen der bisherigen Regelungen noch einmal systematisch geordnet und dadurch tiefergehende Bedürfnisse der wesentlichen Reform des deutschen Effektenhandels gerechtfertigt.