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Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände nach 1945 wurden in der bisherigen Forschung nur unter dem Aspekt des gesellschafts- und ordnungspolitischen Neuanfangs betrachtet. Tarifpolitik begann regelmäßig erst 1948 mit Aufhebung des Lohnstopps und dem Inkrafttreten des TVG. Die Studie zeigt anhand der Tarifparteien in der Textilindustrie Baden-Württembergs, dass diese bereits vor 1948 nicht nur ordnungspolitische, sondern auch wirtschaftlich-funktionale Zwecke erfüllten. Sowohl unter dem amerikanischen als auch unter dem französischen Besatzungsregime konnten sie Spielräume für Tarifverträge entwickeln und nutzen. Tarifpolitik entstand demnach nicht erst im Zuge des Wirtschaftswunders, sondern bildete den Rahmen für den schnellen wirtschaftlichen Wiederaufschwung in Westdeutschland nach 1945.