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Die Anstiftungsproblematik ist seit vielen Jahren in Deutschland ein Thema der strafrechtlichen Diskussion. Von besonderem Interesse ist auch wie andere Rechtsordnungen in Europa den Begriff der Anstiftung zu definieren. Dargestellt werden die Grundzüge der Teilnahme und insbesondere der Anstiftung in dreizehn europäischen Staaten. Hierbei wird jeweils die rechtliche Rechtfertigung der Gleichstellung des Anstifters mit dem Täter in den einzelnen europäischen Rechtsordnungen erörtert. Berücksichtigt wird auch die Regelung der Anstiftung im Corpus Juris Projekt und im Statut des Internationalen Strafgerichtshofes. Die Rechtsvergleichung dient der Formulierung einer Modellvorschrift hinsichtlich der Anstiftung in einem Europäischen Modellstrafgesetzbuch.