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Absprachen sind ein fester Bestandteil der strafrechtlichen Praxis geworden. Nach der Feststellung, dass konsensorientierte Lösungen sich durchaus in das System des deutschen Strafprozesses einfügen, werden die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Verständigung im Strafverfahren bestimmt. Die eigentlich interessante Frage - gerade für den schutzbedürftigen Beschuldigten - ist dann jedoch die nach der Bindungswirkung der Absprache und woraus sich diese ergeben könnte. Naheliegend ist die Assoziation mit einem Vertrag. Die Autorin zeigt, ob und wie das Vertragsinstitut auf das Strafprozessrecht übertragen werden kann.