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Die Begrenzung der Arbeitnehmerhaftung ist ein arbeitsrechtlicher Dauerbrenner. Auch wenn sich Rechtsprechung und Literatur seit Langem darin einig sind, dass das zivilrechtliche Haftungssystem mit seinem Grundsatz der Totalreparation der besonderen Interessenlage im Arbeitsverhältnis nicht gerecht wird, ist die spezifische arbeitsrechtliche Korrektur des BGB bis heute nicht abschließend und konsensfähig geklärt. Vor diesem Hintergrund untersucht Carsten Schumacher die Ausgestaltung, dogmatische Grundlage und Abdingbarkeit der Haftungsgrundsätze. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass die richterrechtliche Haftungsprivilegierung letztlich auf einer reinen Billigkeits- und Gerechtigkeitsentscheidung basiert und deren einseitig zwingende Ausformung weder einer verfassungsrechtlichen noch methodologischen Überprüfung standzuhalten vermag.