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Die Durchsetzbarkeit von Schiedssprüchen ist für die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit unabdingbar. Dabei ist es eine der zentralen Fragen, ob eine Partei mit Versagungsgründen im Anerkennungs- und Vollstreckbarerklärungsverfahren präkludiert sein kann, wenn diese Partei den Schiedsspruch zuvor nicht mit einem Aufhebungsverfahren im Ursprungsstaat angegriffen hat. Eine Präklusionswirkung könnte sich hierbei aus der Systematik des Schiedsverfahrensrechts und aus Treu und Glauben ergeben. Christian Steger bietet zu diesem Komplex einen detaillierten Rechtsvergleich für Deutschland, England und Belgien und geht auch auf andere wichtige Schiedsorte ein. Zudem setzt er sich kritisch mit Parteivereinbarungen zum Verzicht auf das Aufhebungsverfahren auseinander und unterbreitet Vorschläge zur Gesetzesänderung.