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Die Vertragspartnerwahlfreiheit gehört zu den Grundpfeilern der Privatautonomie. In der aktuellen Rechtsentwicklung wird das persönliche Band zwischen den Vertragspartnern jedoch zunehmend gelockert und durchschnitten. Dieser Trend zur Entpersonalisierung des Vertrages erweist sich mit seiner Herauslösung aus den sozialen, insbesondere persönlichen Kontexten als ahistorische Dissozialisierung, die dem personalen Grundprinzip des römischen und gemeinen Rechts entgegensteht.Die vorliegende Untersuchung besteht demgegenüber auf dem grundlegenden Respekt vor der Personalität des Schuldverhältnisses. Kai-Oliver Knops verhilft dem personalen Wesen des Vertrags wieder zur Geltung und entwickelt mithilfe soziologischer und ökonomischer Theorien sowie einer rechtsvergleichenden Betrachtung ein umfassendes System zu dessen Bestimmung.