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Die Geschäftsberichte der Großbanken enthalten oftmals an die Allgemeinheit gerichtete Patronatserklärungen. So heißt es etwa im Geschäftsbericht der Deutschen Bank AG: «Die Deutsche Bank trägt für die nachfolgenden Kreditinstitute und ihr nahestehenden Gesellschaften, abgesehen vom Fall des politischen Risikos, dafür Sorge, daß sie ihre vertraglichen Verbindlichkeiten erfüllen können.» Patronatserklärungen dieser Art werfen eine Reihe bislang noch nicht abschließend geklärter Rechtsfragen auf. Im Zentrum der Untersuchung steht die vertragsrechtliche Qualifizierung der Patronatserklärung ad incertas personas. Darüber hinaus werden aufsichts- und bilanzrechtliche Fragen erörtert.