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Bedingt durch fortschreitende Expansion und Diversifizierung gingen seit Mitte der Sechziger Jahre zahlreiche Unternehmen dazu über, ihre bislang funktional gegliederten Aufbauorganisationen durch divisionale Organisationsstrukturen zu ersetzen. Damit verbunden ist eine weitgehende Dezentralisation von Entscheidungsprozessen bei gleichzeitiger Komprimierung von Kompetenzen in der Person der jeweiligen Spartenleiter. Die Frage, ob dies noch mit der im geltenden Aktienrecht normierten Organstellung von Vorstand und Aufsichtsrat (sowohl im Einzelunternehmen, als auch im Konzern) in Einklang zu bringen ist, ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung.