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Wie sind die modernen, nachdiktatorischen Verfassungen zu handhaben, für die das Grundgesetz ein besonders erfolgreiches Beispiel ist? Wieviel demokratische Politik ist angesichts der großen Richtermacht noch möglich? Martin Hochhuth entwickelt ein neues Verfassungsverständnis und zeigt anhand der Meinungsfreiheit, wie jenes am 23. Mai 1949 qualitativ gewandelte Verfassungsrecht sich einer bereits vorgefundenen, ihrerseits ebenfalls schon kodifizierten Rechtsordnung überstülpt. Die wettbewerbsrechtliche Reklamerechtsprechung und die Ehrschutzproblematik spiegeln die Wandlung durch Konstitutionalisierung. Die "Lüth"-Rechtsprechung, aber auch "Elfes", "Abtreibung 1" und "Apothekenurteil" markieren den neuen, aber eben unvermeidlichen Anspruch dieses Verfassungstyps. Der Streit um die Fälle "Stolpe" oder "Benetton" wird von diesem neuen Konzept aus verständlich.