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Kann Art. 85 der Datenschutz-Grundverordnung das Spannungsverhältnis zwischen Kunstfreiheit und Datenschutz auflösen? Dieser bislang wenig diskutierten Frage geht der Autor aus grund- und unionsrechtlicher Perspektive nach. Bei der Abwägung von Datenschutzrecht und Kunstfreiheit zeigt sich, dass beide Grundrechte nicht ohne Weiteres miteinander in Einklang zu bringen sind. Hinzu kommt die Tatsache, dass es an geeigneten Abwägungskriterien mangelt. Zudem werden die Regelungskompetenz der Europäischen Union für den Datenschutz im Kunstbereich infrage gestellt und zentrale Probleme bei der Anwendung des Datenschutzrechts im Bereich der Kunst offengelegt. Im Ergebnis plädiert Braun für eine Entkoppelung künstlerischer Zwecke vom Datenschutzrecht.