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Ist nach der gegenwärtigen Finanzverfassung ein Steuerwettbewerb zwischen den Bundesländern im Bereich der Landessteuern möglich? Dieser durch die Föderalismusdebatte aktuellen Frage widmet sich die Autorin. Ausgehend vom Kompetenztitel des Art. 105 Abs. 2 GG erfolgt eine eingehende Auseinandersetzung mit dem neuen Art. 72 Abs. 2 GG, der die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich der Landessteuern auf ein erforderliches Maß beschränkt.§Anja Korte zeigt auf, dass die konkrete Anwendung des Art. 72 Abs. 2 GG auf die einzelnen Landessteuern den Ländern bereits heute erhebliche Freiheiten einräumt. Der Bund ist weitestgehend auf Kollisionsverhütungen, vorzugsweise durch ein Doppelbesteuerungsgesetz, beschränkt. Zu beachten ist, dass ein Landessteuerwettbewerb derzeit nicht ohne ein Freigabegesetz des Bundes und auch nicht schrankenlos erfolgen kann. Zu erwähnen sei nur der Länderfinanzausgleich und das Bundestreueprinzip.