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Mit der durch den Einigungsvertrag übergeleiteten Kommunalverfassung der DDR vom 17.5.1990 wurden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, im Gebiet der neuen Länder die kommunale Selbstverwaltung zu verwirklichen. Die Kommunalgesetzgebung von 1990 war nicht eine teilweise Veränderung oder eine Korrektur vorhandener administrativer Strukturen, sondern eine völlige Neuordnung unter Einbeziehung des gesamten Verwaltungsaufbaues einschließlich seiner örtlichen Einheiten. Die materiell-rechtliche Bedeutung der Kommunalverfassung bildet den Schwerpunkt der Untersuchung. Die Schaffung kompatibler Strukturen im Hinblick auf den vorgesehenen Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland wird exemplifiziert anhand der kommunalen Rechtssubjektivität, der Kompetenzregelungen, des Rechtsetzungsrechts, der innergemeindlichen Gebietsgliederung und der Grundstrukturen der inneren Gemeindeverfassung. Breiten Raum nimmt im Rahmen der Untersuchung die Frage des Beitrags der Kommunalverfassung zur Fortentwicklung des deutschen Kommunalrechts ein. Schwerpunkte bilden in diesem Zusammenhang die Zurücknahme der staatlichen Regelungsdichte und der Umfang der bürgerschaftlichen Partizipation vor dem Hintergrund der Herbstrevolution 1989.