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Probleme der objektiven Zurechnung im Strafrecht sind aktueller denn je. Dies gilt besonders für die Fallgruppe der überbedingten Erfolge, mit der sich der BGH in seinem Lederspray-Urteil auseinanderzusetzen hatte: Sechs Geschäftsführer stimmen einstimmig gegen den Rückruf eines gefährlichen Produkts; der Rückruf wäre aber bereits bei vier Gegenstimmen unterblieben. Der Fall läßt sich mit der herrschenden Zurechnungslehre allenfalls intuitiv bewältigen. Der Verfasser versucht stattdessen, anhand eines logischen Schlußschemas (kausale Erklärung) das Zurechnungsverfahren rational zu rekonstruieren. Hierfür wird ein Katalog von Regeln entwickelt, nach denen über die Erfolgszurechnung in jedem Einzelfall entschieden werden kann - für das Handlungsdelikt ebenso wie für das Unterlassungsdelikt.