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Der Dienstleistungssektor erlangt national und international immer größere Bedeutung. Auch Rechtsanwälte müssen sich auf diesem Markt behaupten. Interprofessionelle Zusammenschlüsse mit Angehörigen anderer Berufe sind daher auch für diese Berufsgruppe nicht mehr wegzudenken und für ihr wirtschaftliches Überleben unentbehrlich. Die Möglichkeiten für Rechtsanwälte, sich mit Angehörigen anderer Berufe zusammenzuschließen, sind jedoch gem. § 59a BRAO beschränkt. Der Autor stellt die Möglichkeiten der interprofessionellen Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit anderen Freiberuflern in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft in gesellschafts- und berufsrechtlicher Hinsicht dar. Er berücksichtigt die damit einhergehende Erschließung neuer Tätigkeitsfelder ebenso wie die Rückeroberung alter, vormals rein anwaltlicher Aufgabenbereiche.