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Die Arbeit behandelt zunächst die Einordnung der Anlage von Golfplätzen in das System des Raumordnungs- und Landesplanungsrechts. Es schließt sich ein Abschnitt über die Umweltverträglichkeitsprüfung an. Im Mittelpunkt der Bearbeitung steht das baurechtliche Genehmigungsverfahren. Dabei wird insbesondere die Frage aufgeworfen, ob ein Golfplatz als privilegiertes Vorhaben i.S.d. § 35 Abs. 1 BauGB zu bewerten ist. Die Bedingungen der Zulässigkeit von Golfplätzen bestimmen sich - sieht man von der Aufstellung eines Bebauungsplanes ab - nach den Vorschriften des § 35 Abs. 2 und 3 BauGB. Die Arbeit schließt mit einem praktisch orientierten Abschnitt über Optimierungsmaßnahmen beim Bau eines Golfplatzes.