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In nahezu allen Bereichen wirtschaftlicher Aktivität bedienen sich Unternehmer der Hilfe Dritter, um ihre Ziele zu verwirklichen. Haftungsfragen im Verhältnis von Geschäftsherr und Hilfsperson bestehen daher in fast jedem Arbeitsverhältnis. Im Kontext einer fortschreitenden Angleichung europäischer Rechtsordnungen stellt sich die Frage der Gestaltung einer möglichst interessengerechten Gehilfenhaftung. Andere europäische Staaten, etwa das Nachbarland Frankreich, weichen von der Regelung des BGB ab und auch in Deutschland wird das geltende Haftungsrecht kritisiert. Das spanische Recht bietet sich in besonderer Weise dazu an, die aufgeworfenen Haftungsfragen zu beleuchten. Dogmatisch nimmt das spanische Recht eine interessante Mittelstellung zwischen dem französischen und dem deutschen Zivilrecht ein. Rechtsvergleichend werden damit auch Rückschlüsse für die eigene Rechtsordnung möglich. Eine Übersetzung der wichtigsten Gesetzesregelungen findet sich im Anhang.