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Die Arbeit befasst sich mit der vertraglichen Haftung des Anlagevermittlers unter besonderer Berücksichtigung des Vertriebs von geschlossenen Fonds. Sie definiert zunächst den Markt der Beteiligungsmodelle und vermittelt einen Überblick über die verschiedenen Finanzanlagen. Nach Analyse der Vertriebsstrukturen widmet sich die Arbeit der bisherigen Gesetzgebung zum Anlegerschutz. Nach einer Definition des Vermittlungsvertrags wird die hierzu ergangene Rechtsprechung analysiert und die Informationspflichten im Anlegergespräch kategorisiert. Da die Beweislastverteilung im Prozess zu Lasten des Anlegers geht, wird in besonderen Fällen eine Beweiserleichterung befürwortet, die die Vorlage einer Gesprächsdokumentation durch den Vermittler erforderlich macht.